Anleitung
Digitale Produkte verkaufen: Von der Rechnung bis zur Zahlart in sieben Schritten
Kurz gesagt
Die eine Entscheidung, an der alles hängt: Stellst du dem Kunden selbst die Rechnung, oder tut es ein Reseller? Daraus folgen Umsatzsteuer, Zahlungsanbieter, Rechtstexte und Buchhaltung. Diese Anleitung geht die sieben Schritte in der richtigen Reihenfolge durch — mit den Gebühren der Anbieter, Stand 07.09.2026. Keine Steuerberatung.
Die sieben Schritte
1. Produkt und Preis festlegen
Kläre, was genau verkauft wird (Kurs, Download, Coaching, Membership) und ob der Preis brutto oder netto kommuniziert wird. Bei Privatkunden ist der Bruttopreis Pflichtangabe; die Umsatzsteuer steckt darin.
2. Entscheiden, wer die Rechnung stellt
Entweder du selbst (Zahlungsabwickler wie Stripe, PayPal, Mollie oder ablefy im Eigenverkauf) oder ein Reseller bzw. Merchant of Record (Digistore24, CopeCart, Paddle, ablefy im Reseller-Modell). Die Entscheidung bestimmt, wer die Umsatzsteuer schuldet.
3. Umsatzsteuer-Situation prüfen
Verkaufst du an Privatkunden im EU-Ausland, gilt der Steuersatz des Käuferlandes (§ 3a Abs. 5 UStG); unter 10.000 Euro solcher Umsätze im Jahr bleibt es beim deutschen Recht, darüber hilft der One-Stop-Shop (§ 18j UStG). Mit einem Reseller entfällt das für dich. Keine Steuerberatung — den Einzelfall klärt die Steuerberatung.
4. Anbieter nach Gebühr und Rolle wählen
Rechne mit deinem Preis und deinen Stückzahlen: Fixbetrag trifft kleine Preise, Prozentsatz große Preise, Grundgebühr kleine Stückzahlen. Der Gebühren-Rechner zeigt alle zehn Anbieter nebeneinander.
5. Checkout, Zahlarten und Auslieferung einrichten
Kreditkarte, SEPA, PayPal, Klarna — jede zusätzliche Zahlart senkt Kaufabbrüche und kostet teils extra. Die Auslieferung (Download-Link, Kurszugang, Terminbuchung) muss automatisch nach Zahlungseingang passieren.
6. Rechtstexte und Widerruf aufsetzen
Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung sind bei Verkäufen an Verbraucher Pflicht. Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt — die meisten Anbieter haben das im Checkout eingebaut; im Reseller-Modell übernimmt der Reseller Rechnung und Widerruf.
7. Buchhaltung und Auszahlung organisieren
Beim Zahlungsabwickler verbuchst du jede Kundenrechnung und die Gebührenabrechnung; beim Reseller verbuchst du dessen Gutschrift. Lege vor dem ersten Verkauf fest, wie Belege in die Buchhaltung kommen.
Die Entscheidung in Schritt 2 ist die wichtigste
Alles andere — Zahlarten, Rechtstexte, Buchhaltung — folgt daraus, wer dem Kunden die Rechnung stellt. Die Faustregel aus dem Vergleich: Wer nur in Deutschland verkauft und ohnehin Rechnungen schreibt, fährt mit einem Zahlungsabwickler am günstigsten (Mollie 1,80 % + 0,25 € — unser Favorit —, Stripe 1,5 % + 0,25 €, PayPal 2,99 % + 0,39 €). Wer an Privatkunden im EU-Ausland verkauft oder keine Rechnungen schreiben will, nimmt einen Reseller — CopeCart (4,9 % + 1 €), ablefy im Reseller-Modell (5,2 % + 1,50 €) oder Digistore24 (7,9 % + 1 €). Und wer Kurse oder Memberships hosten will, braucht entweder eine Plattform, die beides kann (ablefy im Plan Create & Sell, Payhip), oder eine Kursplattform neben dem Zahlungsanbieter.
Typische Fehler beim Start
- Nettopreise gegenüber Privatkunden. Verbraucher müssen den Endpreis inklusive Umsatzsteuer sehen — wer 99 € netto bewirbt und 117,81 € abbucht, riskiert Abmahnung und Stornos.
- Zwei Anbieter, keine Zuordnung. Wer PayPal und einen Reseller parallel nutzt, muss je Zahlung wissen, wer die Rechnung gestellt hat — sonst wird Umsatzsteuer doppelt oder gar nicht abgeführt.
- Die Gebühr am Listenpreis festmachen. 1 € Fixbetrag sind bei einem 9-Euro-Produkt 11 %, bei 900 € nichts; 5 Prozentpunkte Unterschied sind bei 900 € 45 Euro je Verkauf.
- Auf das Widerrufsrecht vergessen. Bei digitalen Inhalten erlischt es nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor dem Download.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um digitale Produkte online zu verkaufen?
Welcher Anbieter ist für Einsteiger am einfachsten?
Muss ich Umsatzsteuer auf digitale Produkte berechnen?
Kann ich digitale Produkte über PayPal verkaufen?
Quellen
- § 3a Abs. 5 UStG – Ort der sonstigen Leistung bei elektronisch erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer, 10.000-Euro-Schwelle — Abruf 07.09.2026
- § 18j UStG – Besonderes Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop, EU-Regelung) — Abruf 07.09.2026
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen — Abruf 07.09.2026
- Stripe – Preise Deutschland (stripe.com/de/pricing) — Abruf 07.09.2026
- PayPal – Gebühren für Geschäftskunden (paypal.com/de/business/paypal-business-fees) — Abruf 07.09.2026
- CopeCart – Startseite mit Gebührentabelle (copecart.com/de) — Abruf 07.09.2026
- ablefy – offizielle Preisseite (ablefy.io/preise) — Abruf 07.09.2026; Netto-Angabe und Altvertragsregel: Anbieterauskunft vom 07.09.2026
Belege sind die offiziellen Preis- und Gebührenseiten der Anbieter (als Nennung mit Abrufdatum) sowie Gesetze; andere Vergleichs- oder Ratgeberseiten zitieren wir nicht. Zuletzt geprüft: 07.09.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Weiterlesen
- Der große VergleichAlle Anbieter mit Gebühr, Grundgebühr und Steuer-Rolle.
- Reseller-Modell und UmsatzsteuerSchritt 3 im Detail, mit den Fundstellen im UStG.
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