Steuer erklärt
Reseller-Modell und Umsatzsteuer: Wer schuldet die Steuer beim Verkauf digitaler Produkte?
Kurz gesagt
Bei Verkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland schuldest du die Umsatzsteuer im Land des Käufers (§ 3a Abs. 5 UStG) — es sei denn, du bleibst unter 10.000 Euro solcher Umsätze im Jahr oder ein Reseller verkauft an deiner Stelle. Diese Seite erklärt beide Wege, ohne Anbieter-Links. Keine Steuerberatung.
Die Ausgangslage: Umsatzsteuer im Land des Käufers
Wer ein digitales Produkt — einen Online-Kurs, ein E-Book, eine Software — an eine Privatperson in einem anderen EU-Land verkauft, schuldet die Umsatzsteuer nicht in Deutschland, sondern dort, wo der Käufer wohnt. So steht es in § 3a Abs. 5 UStG für „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen“ an Empfänger, die keine Unternehmer sind. Der Steuersatz ist dann der des Käuferlandes, und die Steuer muss dort erklärt werden — für 26 mögliche Länder.
Damit niemand 26 Steuererklärungen abgeben muss, gibt es das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18j UStG: Der Verkäufer meldet alle EU-Umsätze gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern und führt die Steuer in einer Summe ab, die dann auf die Länder verteilt wird. Eine Erleichterung für kleine Anbieter steht in § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG: Bleiben die grenzüberschreitenden Umsätze an Privatkunden in der EU im Vorjahr und im laufenden Jahr insgesamt unter 10.000 Euro, gilt weiter das deutsche Recht — sofern der Verkäufer nur in einem Mitgliedstaat ansässig ist. Wer will, kann auf diese Schwelle verzichten (Satz 4), bindet sich dann aber für mindestens zwei Kalenderjahre (Satz 5).
Was das Reseller-Modell ändert
Im Reseller-Modell verkaufst nicht du an den Kunden, sondern der Anbieter — Digistore24, CopeCart oder ablefy mit zugeschaltetem Reseller-Modell. Rechtlich passieren zwei Verkäufe: Du verkaufst dein Produkt an den Anbieter, der Anbieter verkauft es an den Kunden. Damit ist der Anbieter der Unternehmer, der die Leistung an die Privatperson erbringt, und damit derjenige, der die Umsatzsteuer im Käuferland schuldet und abführt. Er stellt dem Kunden die Rechnung, kümmert sich um Widerruf und Rückgaben und schreibt dir eine Gutschrift über deinen Anteil.
Für dich bedeutet das: ein Geschäftspartner statt vieler Kunden. Du erbringst deine Leistung an ein Unternehmen, bekommst eine Abrechnung und musst weder OSS-Meldungen abgeben noch die Steuersätze von 26 Ländern kennen. Genau dafür behält der Anbieter mehr ein als ein reiner Zahlungsabwickler — im Vergleich liegen zwischen dem günstigsten Zahlungsabwickler und dem teuersten Reseller bei einem 100-Euro-Verkauf rund sieben Euro.
Was das Modell nicht abnimmt
- Deine eigene Steuer. Die Gutschrift des Anbieters ist dein Umsatz; er gehört in deine Buchhaltung und in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung wie jeder andere.
- Die Produkthaftung. Wer den Kurs erstellt hat, bleibt für den Inhalt verantwortlich, auch wenn der Reseller Vertragspartner des Käufers ist.
- Die Kundenbeziehung. Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Reseller. Wer die Kundendaten für Newsletter oder Folgeangebote nutzen will, muss das datenschutzrechtlich sauber aufsetzen — der Reseller ist nicht dein Auftragsverarbeiter.
- B2B-Verkäufe. Verkaufst du an Unternehmen im EU-Ausland, gilt ohnehin das Reverse-Charge-Verfahren; das Reseller-Modell bringt dort steuerlich wenig.
Reseller, Merchant of Record, Zahlungsabwickler: drei Rollen
| Zahlungsabwickler | Reseller / Merchant of Record | |
|---|---|---|
| Beispiele | Stripe, PayPal, Mollie, ablefy im Eigenverkauf | Digistore24, CopeCart, Paddle, Lemon Squeezy, Gumroad, ablefy im Reseller-Modell |
| Vertragspartner des Käufers | du | der Anbieter |
| Rechnung an den Käufer | du (§ 14 UStG) | der Anbieter |
| Umsatzsteuer im Käuferland | du (OSS oder Schwelle) | der Anbieter |
| Dein Beleg | Kontoauszug und eigene Rechnungen | Gutschrift des Anbieters |
| Typische Gebühr (100-€-Verkauf) | 1,75–3,38 € | 5,90–8,90 € |
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Gebührenspanne aus dem offenen Datensatz, Stand 07.09.2026 (Euro-Anbieter; Dollar-Fixbeträge nicht eingerechnet).
„Merchant of Record“ ist die englische Bezeichnung für dieselbe Rolle, die deutsche Anbieter „Reseller-Modell“ nennen — der Händler, der in den Aufzeichnungen des Zahlungssystems als Verkäufer steht. Die Feinheiten stehen auf der Seite Merchant of Record.
Wann sich das Reseller-Modell rechnet
Die ehrliche Antwort hängt an zwei Zahlen: wie viel du im EU-Ausland an Privatkunden verkaufst und was dich die Alternative kostet. Wer unter der 10.000-Euro-Schwelle bleibt und ohnehin Rechnungen schreibt, verschenkt mit einem Reseller mehrere Prozentpunkte. Wer regelmäßig nach Österreich, in die Schweiz oder in die Niederlande verkauft, kauft sich mit denselben Prozentpunkten die OSS-Meldungen, die Rechnungsstellung in Fremdwährung und das Widerrufsmanagement ab — und die Zeit einer Steuerberatung, die das sonst erledigt. Rechne beides mit deinen Zahlen im Gebühren-Rechner; welche Anbieter welches Modell fahren, steht im Vergleich.
Häufige Fragen
Was ist das Reseller-Modell?
Muss ich als Kursanbieter Umsatzsteuer im Ausland zahlen?
Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?
Brauche ich mit einem Reseller noch einen Steuerberater?
Gilt das Reseller-Modell auch für Verkäufe außerhalb der EU?
Quellen
- § 3a Abs. 5 UStG – Ort der sonstigen Leistung bei elektronisch erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer, 10.000-Euro-Schwelle — Abruf 07.09.2026
- § 18j UStG – Besonderes Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop, EU-Regelung) — Abruf 07.09.2026
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen — Abruf 07.09.2026
Belege sind die offiziellen Preis- und Gebührenseiten der Anbieter (als Nennung mit Abrufdatum) sowie Gesetze; andere Vergleichs- oder Ratgeberseiten zitieren wir nicht. Zuletzt geprüft: 07.09.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.
Weiterlesen
- Merchant of RecordDer englische Begriff für dieselbe Rolle — und wo er sich unterscheidet.
- Digistore24 vs. CopeCartDie beiden deutschen Reseller im Duell.
- Gebühren-RechnerWas das Reseller-Modell bei deinen Zahlen kostet.
- Digitale Produkte verkaufenDie Anleitung, in der diese Entscheidung Schritt 2 ist.