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Steuer erklärt

Reseller-Modell und Umsatzsteuer: Wer schuldet die Steuer beim Verkauf digitaler Produkte?

Kurz gesagt

Bei Verkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland schuldest du die Umsatzsteuer im Land des Käufers (§ 3a Abs. 5 UStG) — es sei denn, du bleibst unter 10.000 Euro solcher Umsätze im Jahr oder ein Reseller verkauft an deiner Stelle. Diese Seite erklärt beide Wege, ohne Anbieter-Links. Keine Steuerberatung.

Die Ausgangslage: Umsatzsteuer im Land des Käufers

Wer ein digitales Produkt — einen Online-Kurs, ein E-Book, eine Software — an eine Privatperson in einem anderen EU-Land verkauft, schuldet die Umsatzsteuer nicht in Deutschland, sondern dort, wo der Käufer wohnt. So steht es in § 3a Abs. 5 UStG für „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen“ an Empfänger, die keine Unternehmer sind. Der Steuersatz ist dann der des Käuferlandes, und die Steuer muss dort erklärt werden — für 26 mögliche Länder.

Damit niemand 26 Steuererklärungen abgeben muss, gibt es das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18j UStG: Der Verkäufer meldet alle EU-Umsätze gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern und führt die Steuer in einer Summe ab, die dann auf die Länder verteilt wird. Eine Erleichterung für kleine Anbieter steht in § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG: Bleiben die grenzüberschreitenden Umsätze an Privatkunden in der EU im Vorjahr und im laufenden Jahr insgesamt unter 10.000 Euro, gilt weiter das deutsche Recht — sofern der Verkäufer nur in einem Mitgliedstaat ansässig ist. Wer will, kann auf diese Schwelle verzichten (Satz 4), bindet sich dann aber für mindestens zwei Kalenderjahre (Satz 5).

Was das Reseller-Modell ändert

Im Reseller-Modell verkaufst nicht du an den Kunden, sondern der Anbieter — Digistore24, CopeCart oder ablefy mit zugeschaltetem Reseller-Modell. Rechtlich passieren zwei Verkäufe: Du verkaufst dein Produkt an den Anbieter, der Anbieter verkauft es an den Kunden. Damit ist der Anbieter der Unternehmer, der die Leistung an die Privatperson erbringt, und damit derjenige, der die Umsatzsteuer im Käuferland schuldet und abführt. Er stellt dem Kunden die Rechnung, kümmert sich um Widerruf und Rückgaben und schreibt dir eine Gutschrift über deinen Anteil.

Für dich bedeutet das: ein Geschäftspartner statt vieler Kunden. Du erbringst deine Leistung an ein Unternehmen, bekommst eine Abrechnung und musst weder OSS-Meldungen abgeben noch die Steuersätze von 26 Ländern kennen. Genau dafür behält der Anbieter mehr ein als ein reiner Zahlungsabwickler — im Vergleich liegen zwischen dem günstigsten Zahlungsabwickler und dem teuersten Reseller bei einem 100-Euro-Verkauf rund sieben Euro.

Was das Modell nicht abnimmt

  • Deine eigene Steuer. Die Gutschrift des Anbieters ist dein Umsatz; er gehört in deine Buchhaltung und in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung wie jeder andere.
  • Die Produkthaftung. Wer den Kurs erstellt hat, bleibt für den Inhalt verantwortlich, auch wenn der Reseller Vertragspartner des Käufers ist.
  • Die Kundenbeziehung. Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Reseller. Wer die Kundendaten für Newsletter oder Folgeangebote nutzen will, muss das datenschutzrechtlich sauber aufsetzen — der Reseller ist nicht dein Auftragsverarbeiter.
  • B2B-Verkäufe. Verkaufst du an Unternehmen im EU-Ausland, gilt ohnehin das Reverse-Charge-Verfahren; das Reseller-Modell bringt dort steuerlich wenig.

Reseller, Merchant of Record, Zahlungsabwickler: drei Rollen

Wer trägt was?
ZahlungsabwicklerReseller / Merchant of Record
BeispieleStripe, PayPal, Mollie, ablefy im EigenverkaufDigistore24, CopeCart, Paddle, Lemon Squeezy, Gumroad, ablefy im Reseller-Modell
Vertragspartner des Käufersduder Anbieter
Rechnung an den Käuferdu (§ 14 UStG)der Anbieter
Umsatzsteuer im Käuferlanddu (OSS oder Schwelle)der Anbieter
Dein BelegKontoauszug und eigene RechnungenGutschrift des Anbieters
Typische Gebühr (100-€-Verkauf)1,75–3,38 €5,90–8,90 €

Tabelle seitlich scrollen, um alle Spalten zu sehen

Gebührenspanne aus dem offenen Datensatz, Stand 07.09.2026 (Euro-Anbieter; Dollar-Fixbeträge nicht eingerechnet).

„Merchant of Record“ ist die englische Bezeichnung für dieselbe Rolle, die deutsche Anbieter „Reseller-Modell“ nennen — der Händler, der in den Aufzeichnungen des Zahlungssystems als Verkäufer steht. Die Feinheiten stehen auf der Seite Merchant of Record.

Wann sich das Reseller-Modell rechnet

Die ehrliche Antwort hängt an zwei Zahlen: wie viel du im EU-Ausland an Privatkunden verkaufst und was dich die Alternative kostet. Wer unter der 10.000-Euro-Schwelle bleibt und ohnehin Rechnungen schreibt, verschenkt mit einem Reseller mehrere Prozentpunkte. Wer regelmäßig nach Österreich, in die Schweiz oder in die Niederlande verkauft, kauft sich mit denselben Prozentpunkten die OSS-Meldungen, die Rechnungsstellung in Fremdwährung und das Widerrufsmanagement ab — und die Zeit einer Steuerberatung, die das sonst erledigt. Rechne beides mit deinen Zahlen im Gebühren-Rechner; welche Anbieter welches Modell fahren, steht im Vergleich.

Häufige Fragen

Was ist das Reseller-Modell?

Ein Vertriebsmodell, bei dem der Zahlungsanbieter dein Produkt im eigenen Namen an den Kunden verkauft. Rechtlich finden zwei Verkäufe statt: von dir an den Anbieter und vom Anbieter an den Kunden. Der Anbieter stellt die Rechnung, schuldet die Umsatzsteuer im Käuferland und schreibt dir eine Gutschrift über deinen Anteil. Digistore24, CopeCart und ablefy (optional) arbeiten so.

Muss ich als Kursanbieter Umsatzsteuer im Ausland zahlen?

Bei Verkäufen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern grundsätzlich ja: Nach § 3a Abs. 5 UStG liegt der Leistungsort bei elektronisch erbrachten Leistungen am Wohnsitz des Käufers. Erleichterungen: Unter 10.000 Euro solcher Umsätze im Vorjahr und im laufenden Jahr gilt deutsches Recht (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG); darüber kann die Steuer gesammelt über den One-Stop-Shop nach § 18j UStG erklärt werden. Keine Steuerberatung — der Einzelfall gehört zur Steuerberatung.

Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?

Ein besonderes Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG: Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Leistungen an Privatpersonen erbringen, erklären diese Umsätze gesammelt in ihrem Ansässigkeitsstaat — in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern — statt sich in jedem Land einzeln zu registrieren.

Brauche ich mit einem Reseller noch einen Steuerberater?

Für die Umsatzsteuer im Käuferland nicht — die schuldet der Reseller. Für deine eigene Buchhaltung, die Verbuchung der Gutschriften und die Einkommensteuer bleibt der Bedarf wie zuvor. Diese Seite ist keine Steuerberatung.

Gilt das Reseller-Modell auch für Verkäufe außerhalb der EU?

Das hängt vom Anbieter ab. CopeCart nennt EU und Großbritannien, auf Wunsch USA und VAE; Paddle, Lemon Squeezy und Gumroad werben mit weltweiter Steuerabwicklung; Digistore24 spricht von weltweitem Verkauf. Welche Länder konkret abgedeckt sind, steht in den jeweiligen Anbieterbedingungen.

Quellen

  1. § 3a Abs. 5 UStG – Ort der sonstigen Leistung bei elektronisch erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer, 10.000-Euro-Schwelle — Abruf 07.09.2026
  2. § 18j UStG – Besonderes Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop, EU-Regelung) — Abruf 07.09.2026
  3. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen — Abruf 07.09.2026

Belege sind die offiziellen Preis- und Gebührenseiten der Anbieter (als Nennung mit Abrufdatum) sowie Gesetze; andere Vergleichs- oder Ratgeberseiten zitieren wir nicht. Zuletzt geprüft: 07.09.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

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